Aula-LAN-Party XVIII
Teilnahmebedingungen
§ 1
Jeder Teilnehmer ist für sein Equipment (Rechner, Controller, Netzwerkkarten, Betriebssystem,
Software, Datenträger, Handys, sowie für sonstige Wertsachen aller Art) ausschließlich selbst
verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Sach- oder
Personenschäden aller Art. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von ihm
bzw. von seiner Hard- und Software keine Viren- oder Sachschäden verursacht werden sowie dass
ein ausreichender und aktueller Schutz gegen Viren oder Sachschäden besteht. Für allenfalls
trotzdem entstehende Schäden können sich Geschädigte direkt an den Verursacher wenden. Auch
besteht seitens der Veranstalter keine Haftung bei Diebstählen.
§ 2
Der Veranstalter ([BaL]-Clan - Kautzner E-Sports und Gaming Clan) versucht, bei einer etwaigen
technischen Störung (z.B.: Stromausfall) alles daranzusetzen, das Problem zu lösen. Eine Garantie ist
jedoch ausgeschlossen. Insbesondere kann für Störungen der Veranstaltung durch höhere Gewalt
keine Haftung übernommen werden.
§ 3
Im Falle von Ausfällen (Netzwerkausfällen, Stromausfall, höhere Gewalt etc.) kann für diesen
Zeitraum, in dem nicht gespielt werden kann, kein Geld erstattet werden. Sollte die Party abgesagt
werden müssen, wird der Unkostenbeitrag selbstverständlich rückerstattet.
§ 4
Es besteht generelles Verbot für Minderjährige, indizierte Programme auszuführen, anzuwenden oder
bei deren Ausführung anwesend zu sein. Rechtsradikales oder pornographisches Bild- und
Tonmaterial wird nicht geduldet. Bei Zuwiderhandlungen übernimmt der Veranstalter keine
Verantwortung und ist nicht haftbar, da keine 100%ige Kontrolle gewährleistet werden kann.
§ 5
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht
zu verstoßen. Dies beinhaltet im Besonderen die Einhaltung aller gültigen Gesetze und Verordnungen
(besonders erwähnt seien hier: Jugendschutzgesetz, Einhaltung der Copyright-Richtlinien,
Betäubungs- und Suchtmittelgesetz). Bei Nichteinhaltung droht dem Teilnehmer der sofortige
Ausschluss von der Veranstaltung (siehe § 8).
§ 6
Für die Daten der Teilnehmer auf ihren Datenträgern übernehmen die Teilnehmer selbst die
Verantwortung! Es ist verboten, Software zu verwenden, wenn dabei gegen das geltende Copyright
verstoßen wird. Die Organisatoren übernehmen keine Verantwortung für den Datenaustausch im
Netzwerk, da das Organisationsteam nicht in der Lage ist alle Daten zu überprüfen.
§ 7
Der Veranstalter geht davon aus, dass jeder Teilnehmer sich vor der Teilnahme vergewissert hat, ob
er physisch und psychisch dazu in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Jede Haftung für
physische oder psychische Beeinträchtigungen oder Schäden wird seitens der Veranstalter
ausdrücklich abgelehnt.
§ 8
Es steht dem Veranstalter ([BaL]-Clan - Kautzner E-Sports und Gaming Clan) frei, Personen, die
gegen wesentliche Teilnahmebedingungen verstoßen oder die sich trotz Verwarnung nicht den
Teilnahmebedingungen entsprechend verhalten, von der Veranstaltung ohne Fundierung der
Teilnahmegebühr auszuschließen. Ersatzansprüche bzw. Rückforderungen der Unkostenbeiträge sind
ausgeschlossen.
§ 9
Alkoholische Getränke können unter Einhaltung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere des niederösterreichischen Jugendgesetzes, konsumiert werden. Offensichtlich stark
alkoholisierte Personen, die (trotz Vorwarnung) gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder den
Ablauf der Veranstaltungen behindern, werden umgehend von der Veranstaltung ausgeschlossen
(siehe auch § 8). Rauchen ist ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Der
Konsum anderer Rauschmittel und Drogen ist strengstens verboten!
§ 10
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (Stichtag: 24. Oktober 2007). Ein gültiger Lichtbildausweis ist
jederzeit griffbereit zu haben. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen
eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene
Einverständniserklärung vorweisen (
Link)
oder von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden.
§ 11
Der Betrieb von Audio-Anlagen, Aktiv-Boxen und ähnlichen Sound-Systemen ist nur nach
Genehmigung des Veranstalters ([BaL]-Clan - Kautzner E-Sports und Gaming Clan) gestattet, daher
wird ausdrücklich die Mitnahme von Kopfhörern oder Headsets empfohlen.